Selbstständige Gehört die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID auf die Rechnung?
Für Unternehmer gibt es viele Vorschriften. Auch die Angaben auf Rechnungen sind geregelt. Wir zeigen, wann welche Steuernummer notwendig ist.
Wer selbstständig arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, hat mitunter gleich zwei Identifikationsnummern für Steuerangelegenheiten: die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID (USt-ID). Eine von beiden muss auf Rechnungen erscheinen, doch wann genau ist welche nötig?
Die Steuernummer reicht aus, wenn Sie Rechnungen für Personen oder Unternehmen innerhalb Deutschlands schreiben. Sie erhalten die Nummer automatisch, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
Wann Sie die Umsatzsteuer-ID benötigen
Treiben Sie als Unternehmer Handel im europäischen Binnenmarkt und sind umsatzsteuerpflichtig, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer auf das Produkt oder die Dienstleistung wird dann nur im Land des Käufers fällig.
Doch Vorsicht: Der liefernde Unternehmer unterliegt dabei einer Sorgfaltspflicht. Er muss prüfen, ob die USt-ID des Empfängers korrekt ist. Sollte das nicht der Fall sein, aber zunächst unbemerkt bleiben, muss der Lieferant womöglich selbst die Umsatzsteuer zahlen. Lesen Sie hier, wie Sie die Umsatzsteuer-ID eines Unternehmens prüfen.
Pflichtangabe auch auf geschäftlichen Webseiten
Haben Sie eine Umsatzsteuer-ID, gehört diese nicht nur auf Ihre Rechnungen, sondern auch ins Impressum Ihrer Geschäftswebseite (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz). Die Umsatzsteuer-ID müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Sie können die ID auch für Rechnungen innerhalb Deutschlands verwenden. Das ist sogar ratsam, da sie im Vergleich zur Steuernummer weniger anfällig für Missbrauch ist. Über die Steuernummer können Dritte leichter an vertrauliche Informationen und Daten von Steuerpflichtigen kommen.
- Eigene Recherche
- hwk-koeln.de: "Muss die Umsatzsteuer ID oder die Steuernummer auf Geschäftsbriefe oder Rechnungen?"